Die allgemeine Grundpflege umfasst alle Tätigkeiten, die die Klientin / der Klient nicht mehr selber ausüben kann, wie zum Beispiel:

  • Hilfe bei der Mund- und Körperpflege, beim An- und Auskleiden, beim Essen und Trinken
  • Bewegungsübungen, Mobilisierung
  • Beine einbinden, Kompressionsstrümpfe anlegen
  • Massnahmen zur Verhütung und / oder Behebung von behandlungsbedingten Schädigungen der Haut, Dekubitusprophylaxe