Die allgemeine Grundpflege umfasst alle Tätigkeiten, die die Klientin / der Klient nicht mehr selber ausüben kann, wie zum Beispiel:
- Hilfe bei der Mund- und Körperpflege, beim An- und Auskleiden, beim Essen und Trinken
- Bewegungsübungen, Mobilisierung
- Beine einbinden, Kompressionsstrümpfe anlegen
- Massnahmen zur Verhütung und / oder Behebung von behandlungsbedingten Schädigungen der Haut, Dekubitusprophylaxe